Lauterjung
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Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Andreas Lauterjung vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt

  • in der Gestaltung, dem Aushandeln und dem Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie
  • im Recht des Kündigungsschutzes.

Sollte der Arbeitgeber Sie auffordern, sich einen neue Arbeit zu suchen oder legt man Ihnen einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vor oder wird Ihnen sogar die Kündigung übergeben, sollten Sie den Besuch des Anwaltes nicht scheuen. Da bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine kurze Dreiwochenfrist zur Einlegung einer Klage beim Arbeitsgericht unbedingt zu beachten ist, müssen Sie umgehend handeln. Wir bieten Ihnen die Betreuung in Bezug auf alle rechtlichen Fragen an, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen. Dabei zeigen wir Ihnen, welche Strategie Ihren Interessen am meisten dient. Mit Ihrem Arbeitgeber können wir im Falle einer Kündigung für Sie verhandeln, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bestmöglichen Konditionen anzustreben. Wir beraten Sie auch über die steuerlichen (Versteuerung der Abfindung) und sozialrechtlichen (Sperrfrist und/oder Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld) Auswirkungen. Darüber hinaus sind wir in allen Bereichen des Arbeitsrechtes tätig. So helfen wir Ihnen gerne bei der Abwehr von Abmahnungen, Mobbing, Diskriminierungen und bei der Durchsetzung von Vergütungs- und Urlaubsansprüchen. Auch überprüfen wir Arbeitszeugnisse. Bei einer Änderungskündigung, bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ist es meistens angeraten, die Rechtslage gründlich zu prüfen.